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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Travyanaya-Zeleni GmbH, Kurfürstendamm 123, 10719 Berlin (nachfolgend "Makler" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) geschlossen werden.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Makler mit seinen Auftraggebern über die von ihm angebotenen Leistungen schließt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Makler nicht an, es sei denn, der Makler hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Maklerleistungen

2.1 Die Tätigkeit des Maklers umfasst den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien zum Kauf, Verkauf oder zur Miete/Vermietung.

2.2 Der Makler wird seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.

2.3 Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

3. Maklervertrag

3.1 Der Maklervertrag mit dem Auftraggeber kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage des Angebots und seiner Bedingungen zustande.

3.2 Sollte ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Mitteilung des Objektes als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

4. Provisionsanspruch

4.1 Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist.

4.2 Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

4.3 Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

4.4 Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Konditionen abgeschlossen wird oder ein anderes Objekt des nachgewiesenen Eigentümers erworben, gemietet oder gepachtet wird.

4.5 Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder nicht erfüllt wird. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Teils davon sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

5. Weitergabeverbot

5.1 Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber vom Makler erhält, sind ausschließlich für ihn bestimmt. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

5.2 Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

6. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Eigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen.

7.2 Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Auftraggeber durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

7.3 Der Makler haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

8. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

9. Gerichtsstand

Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: Mai 2023

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